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   BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67   

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BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67 (https://dejure.org/1969,401)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1969 - VI C 62.67 (https://dejure.org/1969,401)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1969 - VI C 62.67 (https://dejure.org/1969,401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzögerte Ausbildung durch Wehrdienst auf Zeit - Anspruch auf Kinderzuschlag bei Wehrdienstleistung des Kindes - Wehrdienstleistende als Berufssoldaten - Unterscheidung zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit - Qualifizierung des Wehrdienstverhältnisses als Beruf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 338
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 56.67

    Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschlages über das 25. Lebensjahr des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Zum Begriff des nicht in der Person des Kindes liegenden Grundes im Recht des Kinderzuschlages (§ 18 Abs. 4 BBesG; Ergänzung von BVerwG VI C 56.67).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 10. Juli 1968 - BVerwG VI C 56.67 - (ZBR 1969, 57 = RiA 1969, 75) eine Objektivierung des Begriffes der in der Person oder nicht in der Person liegenden Gründe betont und ausgeführt, daß nicht nur durch die Initiativeres Betroffenen veranlaßte, sondern auch schicksalhafte Vorfälle objektiv in der Person liegen können.

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67

    Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung zu Unrecht bewilligter

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Der Gesetzgeber hat aber gerade nicht in jedem einzelnen Falle die Feststellung verlangt, daß das Beamtenkind nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, sondern er hat in generalisierender Betrachtungsweise typische Tatbestände für die Gewährung des Kinderzuschlages aufgestellt (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 123, 125 [BVerwG 13.10.1966 - VIII C 43/65]] und vom 7. März 1968 - BVerwG II C 26.67 -).

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für den zeitlichen Geltungsbereich dieser Fassung des § 18 Abs. 2 BBesG durch Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 26.67 - entschieden, daß es für die Gewährung von Kinderzuschlag nicht darauf ankommt, ob das Beamtenkind für eine Tätigkeit, die es im Rahmen der Berufsausbildung ausgeübt hat, Arbeitsentgelt erhalten hat.

  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Auch die Zinsforderung ist begründet (BVerwGE 11, 314 [318]).
  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Die Freiwilligkeit allein begründet nicht die Berufsmäßigkeit eines Wehrdienstverhältnisses (vgl. auch BVerwGE 7, 214 [217]), sondern es muß der Wille zum Ausdruck kommen, den Dienst als Hauptberuf im Sinne einer mindestens zunächst beabsichtigten Endgültigkeit dieses Entschlusses auszuüben (vgl. etwa BVerwGE 7, 164 [165]).
  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Die Freiwilligkeit allein begründet nicht die Berufsmäßigkeit eines Wehrdienstverhältnisses (vgl. auch BVerwGE 7, 214 [217]), sondern es muß der Wille zum Ausdruck kommen, den Dienst als Hauptberuf im Sinne einer mindestens zunächst beabsichtigten Endgültigkeit dieses Entschlusses auszuüben (vgl. etwa BVerwGE 7, 164 [165]).
  • BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 43.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67
    Der Gesetzgeber hat aber gerade nicht in jedem einzelnen Falle die Feststellung verlangt, daß das Beamtenkind nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, sondern er hat in generalisierender Betrachtungsweise typische Tatbestände für die Gewährung des Kinderzuschlages aufgestellt (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 123, 125 [BVerwG 13.10.1966 - VIII C 43/65]] und vom 7. März 1968 - BVerwG II C 26.67 -).
  • LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80

    Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz;

    20, 154; BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1969 - VI C 62.67 - BVerwGE 32, 338).

    Aber auch die verlängerte Bezugsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BKGG soll den Eltern einen begrenzten finanziellen Ausgleich dafür bieten, daß sie aus den vom Gesetz anerkannten Gründen länger durch die Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes belastet sind, als es der Gesetzgeber in der Regel unterstellt, nämlich nicht nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1979 - Ob RKg 5/78 - SozR 5870 § 2 Nr. 14 - sowie zu dem früheren § 18 Abs. 4 BBesG das Urteil des BVerwG vom 22. Juli 1969 - VI C 62.67 -, a.a.O., 342).

  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 12.72

    Rechtmäßigkeit der Einforderung eines Schulbeitrages für jedes Kind an vom

    Dem Beamten bzw. dem Soldaten soll die Unterhaltslast für sein Kind erleichtert werden, solange es seine wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht erreicht hat (BVerwGE 32, 338 [342]; 37, 258 [261]).

    Dementsprechend wird auch der Inlandskinderzuschlag ohne Rücksicht auf die konkreten Belastungen im Einzelfall und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig davon gezahlt, ob das Kind über eigenes Einkommen verfügt (BVerwGE 32, 338 [342]).

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu § 18 Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes entschieden hat, daß dessen Neufassung durch das Gesetz vom 14. Mai 1969 trotz der dort angeordneten Rückwirkung auf den 1. Januar 1967 es nicht ausschließe, für die davor liegende Zeit schon die ursprüngliche Gesetzesfassung in diesem Sinne auszulegen und sich hierzu auf die spätere Klarstellung zu berufen (BVerwGE 32, 338, 345/346), betrifft dies nicht die Frage der Rückwirkung.
  • BVerwG, 11.08.1971 - VI C 14.69

    Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung eines Kinderzuschlags wegen der Gewährung

    Wird aber lediglich aus beamtenrechtlichen Gründen (Art. 6 Abs. 1. Satz 1 Nr. 4 a, Art. 97 BayBG [F. 1962]) statt Dienstbezüge ein Unterhaltszuschuß in Höhe der angemessenen Dienstbezüge gewährt, so ist der Unterhaltszuschuß seinem Wesen nach Entgelt für den in der Ausbildung geleisteten Dienst (vgl. BVerwGE 32, 338 [344]) und damit eine Zuwendung in entsprechender - nämlich dem angemessenen Entgelt entsprechender - Höhe.
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

    So habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22. Juli 1969 - BVerwG VI C 62.67 - [DÖD 1969, 214]) entschieden, daß der freiwillige Abschluß eines auf drei Jahre bemessenen Soldatenverhältnisses auf Zeit nicht ein in der Person des Soldaten liegender Grund sei.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VI C 22.66

    Rechtsmittel

    Bei der oben dargestellten Ausgangslage handelt es sich auch hier um eine klarstellende Legalinterpretation, wie dies der erkennende Senat bei anderen besoldungs- und beamtenrechtlichen Vorschriften in den Urteilenvom 22. Juli 1969 - BVerwG VI C 62.67 -(BVerwGE 32, 338, 345 [BVerwG 22.07.1969 - VI C 62/67] ), vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 67.63 - (DÖD 1970, 36 = RiA 1970, 38) undvom 15. Mai 1970 - BVerwG VI C 124.67 - (DÖD 1970, 176) entschieden hat.
  • BVerwG, 15.05.1970 - VI C 124.67

    Berechnung der Auslauffrist der Gewährung des Kinderzuschlages - Bedeutung einer

    Der erkennende Senat hat bereits in anderen Fällen, in denen der Gesetzgeber ebenfalls Gesetze mit nur beschränkter Rückwirkung ergänzt hat, um Auslegungszweifel zu beseitigen, die Ergänzung als Klarstellung der bisherigen Fassung aufgefaßt (vgl. BVerwGE 32, 338 und Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 67.63 - [DÖD 1970, 36 = RiA 1970, 36]).
  • BVerwG, 21.04.1973 - VI C 27.70

    Anspruch eines Beamten auf Kinderzuschlag für ein verheiratetes Kind - Gewährung

    Das Berufungsgericht geht zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insoweit BVerwGE 32, 338 [342] mit Nachweisen) davon aus, daß der Gesetzgeber für die Gewährung des Kinderzuschlags in generalisierender Betrachtungsweise typische Tatbestände aufgestellt und dabei den Erfahrungssatz zugrunde gelegt hat, daß ledige Kinder, solange sie sich in der Ausbildung befinden, auf den Unterhalt durch die Eltern angewiesen sind.
  • BSG, 24.11.1972 - 9 RV 478/71
    Diese Behauptung trifft jedoch nicht zu, vielmehr hat es stets Dienstverpflichtungen für weniger als 4 Jahre gegeben (vgl. auch BVerwG 32, 338, 345, 346).
  • BGH, 10.04.1978 - NotZ 1/78

    Prüfungsjahrgangsprinzip bei der Ernennung zum Notar - Zurechnung zu früherem

    Insoweit unterscheidet sich sein Motiv, Soldat auf Zeit zu werden, nicht von dem der meisten Zeitfreiwilligen, die sich auf zwei oder drei Jahre verpflichten, ohne damit einen Beruf zu ergreifen (vgl. BVerwGE 32, 338, 340, 341), und die damit unter die Regelung des § 8 a SVG fallen.
  • BVerwG, 06.08.1974 - VI B 45.74

    Bewertung von Krankheit als ein nicht in der Person liegender Grund -

  • VG Freiburg, 16.10.1979 - VS IV 121/77

    Anspruch auf Hundesteuerbefreiung für einen Wachhund ; Anforderungen an die

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